Weihnachten

Die folgenden Bilder zeigen eine kleine Auswahl jener Menschen, denen wir rechtlich beistehen durften.

  1. Wir treten für das Recht auf Leben der „Vanshing Girls“ 
in Indien ein.
  2. Wir schützen die Meinungsfreiheit von Päivi Räsänen 
in Finnland.
  3. Wir verteidigen Shamim Bibi, ihren Mann und ihre Tochter gegen Blasphemie-Gesetze in Pakistan.
  4. Wir helfen Pastor Vitaly Bak und seiner Kirchengemeinde in Russland, damit sie ihren Glauben frei leben können.
  5. Wir unterstützen den Apotheker Andreas Kersten in Deutschland bei seinem Einsatz für Gewissensfreiheit.
  6. Wir sichern die Redefreiheit an der Uni für Julia Rynkiewicz in Großbritannien.

VANISHING GIRLS

Jedes Mädchen verdient die Chance zu leben. In Indien und anderen Teilen der Welt sind Mädchen jedoch geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt, unter anderem auch in der verletzlichsten Lebensphase: im Mutterleib. ADF India glaubt an die unveräußerliche Würde und den Wert jedes Mädchens und jeder Frau. Mit der Kampagne „Vanishing Girls“ (verschwindende Mädchen) geht ADF India gegen die rechtswidrige Praxis der geschlechtsspezifischen Abtreibung in Indien vor. Anwälte werden juristisch geschult und Frauen über ihre Rechte informiert. So können sie sich die Mütter besser für ihre Töchter einsetzen. Erfahren Sie mehr hier.

Päivi Räsänen

Die ehemalige finnische Innenministerin und heute Parlamentsabgeordnete Dr. Päivi Räsänen sieht sich Polizeiermittlungen ausgesetzt, weil sie 2019 eine Nachricht auf Twitter an ihre Kirche richtete. Sie hinterfragte darin die offizielle Unterstützung des LGBTQ+-Events „Pride 2019“ durch ihre Kirche und ergänzte ihren Tweet mit dem Foto einer Bibelstelle. Das Ihr vorgeworfene Verbrechen? Sie hatte ihre christlichen Glaubensüberzeugungen öffentlich geäußert.
Meinungs- und Redefreiheit sind die Basis jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Argumente sollten mit Gegenargumenten gekontert werden, nicht mit Rechtsstrafen. Wir unterstützen die Verteidigung von Päivi Räsänen – unterstützen auch Sie mit Ihrer Unterschrift. Erfahren Sie mehr hier.

Shamim Bibi

Shamim Bibi wurde von denen, die sie kannten, als „gläubige Frau“ beschrieben. Als Shamim 2012 in ihrer Heimat Pakistan unter Druck gesetzt wurde, ihrem christlichen Glauben abzusagen und zu konvertieren, lehnte sie dies vehement ab – eine mutige Tat, die dazu führte, dass sie fälschlich wegen Blasphemie angezeigt wurde. Nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch benötigt ein Ankläger keine Beweise dafür, dass er jemanden blasphemisch hat reden hören – sein Wort ist genug. Unsere Partneranwältin vor Ort kämpfte unermüdlich für Shamims Recht und nach acht Monaten im Gefängnis wurde sie endlich freigelassen. Sie konnte so ihre letzten Jahre mit ihrer Familie genießen, bevor sie 2020 verstarb. Leider ist dieser Fall kein Einzelfall. Auch vielen anderen droht Verfolgung aufgrund dieser Gesetze.

Vitaliy Bak

Es war ein typischer Sonntag für die kleine Baptistengruppe aus Freunden und Familie, die sich im Haus von Vitaliy Bak in Werchnebakansky (Russland) zum Gottesdienst zusammengefunden hatte. Was mit einem Klopfen an der Tür begann, endete damit, dass die Behörden zunächst den Gottesdienst zwangsweise beendeten und später das ganze Haus vollständig versiegelten und der Gruppe das gemeinsame Gebet in diesem Privathaus untersagten. Das russische Gesetz verbietet kleinen religiösen Gruppen, ein Kirchengebäude zu kaufen, zu bauen oder registrieren zu lassen. Die Behörden beriefen sich auf spezielle Landgesetze, um der Gruppe das Zusammenkommen im Privatgebäude rechtlich zu untersagen. Vitaliys Freunde und Familie haben somit keinen Ort mehr, an dem sie ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit ausüben können. ADF International hat den Fall von Vitaliy Bak vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht, in der Hoffnung, dass dies einen Präzedenzfall auch für den Schutz anderer religiöser Minderheiten in Russland und dem Rest Europas schaffen wird. Erfahren Sie mehr hier.

Andreas Kersten

In Berlin wurde der Apotheker Andreas Kersten von der Berliner Apothekerkammer angezeigt, nachdem er sich entschieden hatte, nach seinem Gewissen zu handeln. Er hatte die „Pille danach“ weder gelagert, noch verkauft, denn solche Mittel können die Einnistung des Embryos im Uterus verhindern und somit den Tod eines ungeborenen Kindes bewirken. Herr Kersten ist überzeugt, dass er als Apotheker nicht daran beteiligt sein möchte, ein Menschenleben zu beenden. Das Gericht bestätigte in erster Instanz, dass seine Handlung nicht unrecht war und dass auch er als Apotheker nicht gezwungen werden könne, gegen sein Gewissen zu handeln. Gegen das Urteil hat die Apothekerkammer inzwischen Berufung eingelegt. Wir unterstützen den Fall von Andreas Kersten, weil niemand gezwungen werden darf, zwischen seinen Überzeugungen und seinem Beruf entscheiden zu müssen.

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